Art. 1
Unter der Bezeichnung <Genossenschaft Radrennsportfreunde Schaffhausen> besteht auf Grund dieser Statuten und der Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts auf unbestimmte Dauer eine Genossenschaft mit Sitz in Schaffhausen.
Art. 2
Zweck der Genossenschaft ist: Durchführung des Radkriteriums auf der Breite und Förderung von Radsportveranstaltungen in der Region Schaffhausen.
II. Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft
Art. 3
Als Genossenschafter können aufgenommen werden:
a) Natürliche Personen
b) Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
Art. 4
Die Mitgliedschaft wird erworben durch die Übernahme von mindestens einem Genossenschaftsanteil im Betrage von Fr. 200.-
Über die Aufnahme neuer Genossenschaftler entscheidet der Vorstand.
Mehrere Genossenschaftsanteile können in Zertifikate zusammengelegt werden.
Weiter Einzelheiten der Statuten entnehmen Sie bitte aus den Ihnen als Mitglied zu Verfügung gestellten Statuten.